2D_15/2025 — Responsabilité des collectivités publiques et de leurs agents; acte illicite; co
5Bundesgericht heisst subsidiäre Verfassungsbeschwerde gut, weil das Kantonsgericht Freiburg den Sachverhalt willkürlich feststellte und das rechtliche Gehör verletzte.
Responsabilité des collectivités publiques et de leurs agents; acte illicite; comportement déloyal
Das freiburgische Staatshaftungsrecht verpflichtet öffentliche Körperschaften zum Ersatz von Schäden, die ihre Angestellten durch widerrechtliches Verhalten verursachen. Streitig war, ob Mitarbeitende des Réseau B.________ Patienten durch unlautere Einwirkung dazu bewegt hatten, ihre Medikamentenbestellungen von der Apotheke A.________ SA zu einer anderen Apotheke zu verlegen, nachdem A.________ SA den Gratisliefervertrag gekündigt hatte.
Das Bundesgericht stellte fest, dass weder die erste Instanz noch das Kantonsgericht eine eigentliche Sachverhaltsermittlung durchgeführt hatten. Das Kantonsgericht übernahm schlicht die Version des Réseau B.________ und lehnte die von A.________ SA beantragte Einvernahme betroffener Patienten in antizipierter Beweiswürdigung ab. Dies qualifizierte das Bundesgericht als willkürliche Sachverhaltsfeststellung und als Verletzung des verfassungsmässigen Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 29 Abs. 2 BV), da die Zeugenaussagen das einzige direkte Beweismittel zur strittigen Frage des Mitarbeiterverhaltens darstellten.
Praktisch bedeutsam ist der Entscheid, weil er klarstellt, dass selbst im öffentlich-rechtlichen Staatshaftungsverfahren die Untersuchungsmaxime gilt und Gerichte nicht ohne Instruktion der Gegenpartei Glauben schenken dürfen, wenn der beweisbelasteten Partei der Zugang zu verfügbaren Beweismitteln verweigert wird. Die Sache wird zur Beweisabnahme ans Kantonsgericht zurückgewiesen.
Erstellt mit Claude (Anthropic). Keine Rechtsberatung.
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