2C_382/2025 — Förderbeitrag an die umfassende Gebäudesanierung mit Minergie-Zertifikat

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Bundesgericht tritt auf Beschwerde gegen kantonalen Energieförderbeitrag nicht ein, weil es sich um eine nicht anfechtbare Ermessenssubvention handelt.

Förderbeitrag an die umfassende Gebäudesanierung mit Minergie-Zertifikat

Dossiernummer 2C_382/2025
Entscheiddatum 18.02.2026
Publikationsdatum 24.03.2026
Abteilung II. öffentlich-rechtliche Abteilung
Rechtsgebiet Öffentliche Finanzen & Abgaberecht
Sprache de
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Das kantonale Energieförderrecht des Kantons Zürich sieht Subventionen für umfassende Gebäudesanierungen nach Minergie-Standard vor. Streitig war, ob eine Eigentümerin Anspruch auf einen höheren Förderbeitrag hat und ob ein Online-Fördergeldrechner des Kantons eine verbindliche Zusage begründet. Die Baudirektion hatte den Beitrag auf maximal Fr. 649'880.– festgesetzt und dabei ab einer Fördersumme von Fr. 300'000.– einen reduzierten Ansatz von Fr. 40.–/m² angewendet, während die Gesuchstellerin Fr. 1'174'700.– beanspruchte.

Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten nicht ein, weil der strittige Förderbeitrag eine Ermessenssubvention im Sinne von Art. 83 lit. k BGG darstellt. Die einschlägigen Normen des kantonalen Energiegesetzes und der Energieverordnung sind als Kann-Vorschriften formuliert, das Staatsbeitragsgesetz des Kantons Zürich definiert Subventionen ausdrücklich als Leistungen ohne gesetzlichen Anspruch, und die Gesetzesmaterialien belegen, dass lediglich eine Möglichkeit zur Förderung geschaffen werden sollte. Die subsidiäre Verfassungsbeschwerde scheiterte am Vertrauensschutzeinwand: Der Online-Fördergeldrechner enthielt einen ausdrücklichen Vorbehalt der Unverbindlichkeit, sodass keine hinreichende Vertrauensgrundlage entstand; zudem war die verbindliche Verfügung bereits vor der Rechnernutzung ergangen.

Praktisch bedeutsam ist die Entscheidung für alle Energieförderprogramme der Kantone, die auf Kann-Bestimmungen beruhen: Solche Beiträge sind als Ermessenssubventionen der Kontrolle durch das Bundesgericht weitgehend entzogen. Zudem stellt das Urteil klar, dass Online-Berechnungstools mit Unverbindlichkeitsvorbehalt keine schutzwürdige Vertrauensgrundlage schaffen, selbst wenn die ausgewiesenen Beträge erheblich von der späteren Verfügung abweichen.

Erstellt mit Claude (Anthropic). Keine Rechtsberatung.