2C_375/2025 — Rifiuto del rilascio di un permesso di domicilio UE/AELS rispettivamente del rin
Bundesgericht streicht Ausländerrechtssache nach Rückzug der Beschwerde aus dem Register und auferlegt dem Beschwerdeführer reduzierte Gerichtskosten von CHF 500.
Rifiuto del rilascio di un permesso di domicilio UE/AELS rispettivamente del rinnovo del permesso di dimora UE/AELS
Ein italienischer Staatsbürger (Jahrgang 1961) mit Wohnsitz in Brasilien hatte sich gegen die Verfallserklärung und Nicht-Erneuerung seiner Niederlassungsbewilligung EU/EFTA im Kanton Tessin gewehrt. Die kantonalen Instanzen – Staatsrat und Verwaltungsgericht – hatten die Ausgangsverfügung bestätigt, worauf der Beschwerdeführer ans Bundesgericht gelangte.
Mit Schreiben vom 5. Februar 2026 zog der Beschwerdeführer seine Beschwerde vorbehaltlos zurück. Gemäss Art. 32 Abs. 2 BGG entscheidet die Abteilungspräsidentin als Einzelrichterin über die Verfahrensfolgen. Da das Gericht bereits über das Gesuch um aufschiebende Wirkung befunden und einen Schriftenwechsel durchgeführt hatte, wurden dem Beschwerdeführer als unterliegender Partei reduzierte Gerichtskosten von CHF 500 auferlegt. Parteientschädigungen wurden keine zugesprochen.
Der Entscheid hat keine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung; er illustriert jedoch die bundesgerichtliche Praxis bei Beschwerderückzügen, wonach bereits getätigte Verfahrenshandlungen kostenrelevant sind und eine vollständige Kostenbefreiung bei Rückzug nach bereits erfolgten Verfahrensschritten ausgeschlossen ist.
Erstellt mit Claude (Anthropic). Keine Rechtsberatung.
Betroffene Erlasse
2 Erlasse
Zitationsnetzwerk
Keine Zitationsverweise erfasst.