2C_31/2026 — Iscrizione al REG B (architetti)

5

Bundesgericht tritt auf Beschwerde gegen Ablehnung der REG-B-Eintragung als Architekt nicht ein, weil Rügen die Fähigkeitsbewertung betreffen.

Iscrizione al REG B (architetti)

Dossiernummer 2C_31/2026
Entscheiddatum 24.03.2026
Publikationsdatum 16.04.2026
Abteilung II Corte di diritto pubblico
Rechtsgebiet Istruzione e formazione professionale
Sprache it
🤖 KI-Analyse anzeigen

Art. 83 lit. t BGG schliesst die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen Entscheide über Ergebnisse von Prüfungen und anderen Fähigkeitsbewertungen aus. Vorliegend wollte ein Architekt in das Berufsregister REG B eingetragen werden; seine Aufnahme wurde wegen ungenügender fachlicher und persönlicher Kompetenzen verweigert. Soweit der Beschwerdeführer die Bewertung seiner Kenntnisse und Leistungen angriff, erklärte das Bundesgericht die Beschwerde für unzulässig. Für prozessuale Rügen (Prüfungsdauer, Zusammensetzung der Kommission, verwendete Sprache) wäre die Beschwerde zwar grundsätzlich zulässig; der Beschwerdeführer genügte jedoch den qualifizierten Begründungsanforderungen nicht und focht im Kern nur die vorinstanzliche Sachverhaltsfeststellung an, ohne Willkür hinreichend darzulegen.

Das Bundesgericht erledigte die Beschwerde im vereinfachten Verfahren nach Art. 108 Abs. 1 lit. a BGG als offensichtlich unzulässig und lehnte das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege mangels Erfolgsaussichten ab.

Der Entscheid bestätigt die ständige Praxis, dass Art. 83 lit. t BGG nur dann nicht greift, wenn ausschliesslich organisatorische oder verfahrensrechtliche Aspekte – losgelöst von der eigentlichen Fähigkeitsbewertung – gerügt werden und dies mit einer substanziierten Begründung belegt wird. Berufsangehörige, die eine Registrierung anstreben, können verfahrensrechtliche Mängel vor Bundesgericht nur dann erfolgreich geltend machen, wenn sie klar von der inhaltlichen Bewertung ihrer Kompetenzen getrennt und mit präzisen Verfassungsrügen begründet werden.

Erstellt mit Claude (Anthropic). Keine Rechtsberatung.