2C_175/2025 — permesso per confinanti UE/AELS

5

Bundesgericht heisst Beschwerde gegen Verweigerung einer Grenzgängerbewilligung gut, weil das Tessiner Verwaltungsgericht den Sachverhalt unvollständig festgestellt und das rechtliche Gehör verletzt hat.

permesso per confinanti UE/AELS

Dossiernummer 2C_175/2025
Entscheiddatum 31.03.2026
Publikationsdatum 21.04.2026
Abteilung II Corte di diritto pubblico
Rechtsgebiet Cittadinanza e diritto degli stranieri
Sprache it
🤖 KI-Analyse anzeigen

Das FZA räumt EU-Bürgern unter bestimmten Bedingungen das Recht ein, in der Schweiz als Grenzgänger erwerbstätig zu sein. Die zuständigen Behörden dürfen eine Grenzgängerbewilligung verweigern, wenn der Schweizer Arbeitgeber keine echte, effektive und dauerhafte Tätigkeit in der Schweiz ausübt und stattdessen als Briefkastenfirma einer ausländischen Gesellschaft fungiert. Strittig war, ob die B.________ SAGL mit Sitz im Kanton Tessin lediglich eine Zweigstelle der italienischen D.________ S.R.L. darstellt und ob K.________ deshalb kein Anspruch auf eine Grenzgängerbewilligung zusteht.

Das Bundesgericht hob das Urteil des Tessiner Verwaltungsgerichts auf, weil dieses in zweifacher Hinsicht fehlerhaft vorgegangen war: Erstens stützte es seinen Entscheid überwiegend auf veraltete Sachverhaltsfeststellungen aus dem Jahr 2022, ohne die bis zur Urteilsfällung im Februar 2025 eingetretenen Entwicklungen zu berücksichtigen, was Art. 110 BGG verletzt. Zweitens setzte es sich nicht mit den von den Beschwerdeführern vorgebrachten Argumenten und Beweismitteln auseinander und lehnte die beantragten Beweiserhebungen ohne hinreichende Begründung ab, was das rechtliche Gehör nach Art. 29 Abs. 2 BV verletzt.

Das Urteil verdeutlicht, dass kantonale Gerichte als einzige Gerichtsinstanz verpflichtet sind, den Sachverhalt frei zu prüfen und dabei den aktuellen Stand zum Zeitpunkt ihres Entscheids zu berücksichtigen. Beweisanträge zu strittigen Punkten dürfen nicht pauschal abgewiesen werden. Die Sache wird zur neuen Beurteilung an das Tessiner Verwaltungsgericht zurückgewiesen.

Erstellt mit Claude (Anthropic). Keine Rechtsberatung.