1C_90/2026 — Licenza edilizia
Baubewilligung für neue Zugangsstege in Gambarogno verweigert – Bundesgericht tritt auf mangelhaft begründete Beschwerde nicht ein.
Licenza edilizia
Die Beschwerdeführerin ist Eigentümerin eines Hauses in der Gemeinde Gambarogno (TI), dessen Südseite über eine Trasse mit einer rund 3 m hohen Steinmauer an das Nachbargrundstück grenzt. Das erste Stockwerk ist über zwei Stege erreichbar. Sie beantragte eine Baubewilligung zur Ersetzung der bestehenden Stege durch neue Plattformen aus Stahl und Beton, was Gemeinde, Staatsrat und kantonales Verwaltungsgericht ablehnten. Das kantonale Gericht qualifizierte die geplanten Bauten nicht als Nebenbauten im Sinne der Ortsplanungsvorschriften, da sie die zulässige Höhe überschreiten, funktional einem Hauptgebäude gleichzusetzen sind und die Grenzabstände nicht einhalten; auch Art. 66 des Raumplanungsgesetzes (LST) wurde verneint, da das Projekt über den blossen Erhalt des Bestehenden hinausgeht.
Das Bundesgericht tritt auf die Beschwerde nicht ein, weil die Beschwerdeführerin ihrer Begründungspflicht nach Art. 42 Abs. 2 BGG nicht nachgekommen ist. Sie setzte sich nicht konkret mit den Erwägungen des angefochtenen Urteils auseinander, sondern wiederholte appellatorisch die bereits im kantonalen Verfahren erhobenen Rügen. Da es sich um kantonales und kommunales Recht handelt, wäre zudem eine qualifizierte Willkürrüge gemäss Art. 106 Abs. 2 BGG erforderlich gewesen. Rügen betreffend Ausstandsgründe sowie Angriffe auf frühere Entscheide aus den Jahren 2016 und 2017 erachtete das Gericht als verspätet bzw. als ausserhalb des Streitgegenstands liegend.
Der Entscheid bekräftigt die strengen Anforderungen an die Beschwerdebegründung vor Bundesgericht, insbesondere bei der Überprüfung kantonaler Bau- und Planungsvorschriften. Wer lediglich seinen kantonalen Standpunkt wiederholt, ohne sich mit dem angefochtenen Urteil auseinanderzusetzen und Willkür substanziiert darzulegen, läuft Gefahr, dass auf die Beschwerde gar nicht erst eingetreten wird.
Erstellt mit Claude (Anthropic). Keine Rechtsberatung.
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