1C_552/2025 — Permis de construire (protection du patrimoine arboré)
5Bundesgericht weist Beschwerde eines Mieters gegen Baubewilligung ab, die den Fällungsantrag für Bäume auf dem Nachbargrundstück in Prilly erlaubt.
Permis de construire (protection du patrimoine arboré)
Das kantonale Recht des Kantons Waadt (LPrPNP) schützt das Baumbestandserbe und erlaubt Ausnahmen für Fällungen nur bei anerkannten Bau- oder Planungsimperativen. Im Streit stand eine Baubewilligung für ein neues Wohngebäude mit Tiefgarage auf einer Parzelle in Prilly, für die der Eigentümer die Fällung von 28 Bäumen beantragte, darunter eine monospezifische Thuja-Hecke, zwei Birken und eine Zeder.
Das Bundesgericht bestätigte den Entscheid des Waadtländer Kantonsgerichts. Die Thuja-Hecke fällt als monospezifische Hecke ausdrücklich aus dem Schutzbereich von Art. 14 Abs. 1 LPrPNP heraus. Für die übrigen Bäume wurde eine vollständige Interessenabwägung vorgenommen: Das öffentliche Interesse an der Verdichtung in einer Hochdichtezone innerhalb des Agglomerationsperimeters Lausanne-Morges überwiegt das Interesse am Erhalt des Baumbestands, zumal der Gesundheitszustand der Bäume schlecht und ihr dendrologischer Wert gering war. Die vorgesehenen Ersatzpflanzungen wurden als ausreichend qualifiziert. Die Rügen des beschwerdeführenden Mieters erwiesen sich als ungenügend begründet oder appellatorisch.
Der Entscheid verdeutlicht, dass bei Verdichtungsprojekten in Agglomerationskernen das Interesse an der Nutzung von Bauland gegenüber dem Baumschutz überwiegen kann, sofern der physiologische Zustand des Bestands mangelhaft ist und angemessene Ersatzpflanzungen vorgesehen werden. Zugleich bekräftigt das Bundesgericht die strengen Begründungsanforderungen bei der Anfechtung kantonaler Rechtsfragen unter dem Willkürmassstab.
Erstellt mit Claude (Anthropic). Keine Rechtsberatung.
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